Gerne sind wir für Sie da
Fragen zu einer offenen Forderung?
Wir gestalten den Prozess unkompliziert und geben Ihnen die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken. Im Folgenden beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen. Bei individuellen Anliegen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Ein Gläubiger kann seine Forderung innerhalb von 20 Jahren wieder geltend machen. Sobald Sie inert dieser Zeit zu neuem Vermögen oder vermögensbildenden Einkommen kommen sollten, müssen Sie die Forderung bezahlen.
Wir senden Ihnen den von uns quittierten Verlustschein zu. Sie können diesen dann dem zuständigen Amt zur Löschung vorlegen.
Unter gewissen Umständen ist eine Löschung möglich. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren konkreten Fall prüfen können!
Ja, diese dient zur Bestätigung unserer Abmachungen zur Anerkennung der Forderung. Ohne diese Anerkennung sind keine Zahlungsvereinbarungen möglich!
Die Forderung wurde vom ursprünglichen Gläubiger an uns abgetreten. Zahlungen an den ursprünglichen Gläubiger haben ab Kenntnisnahme der Abtretung keine schuldbefreiende Wirkung.
Grundsätzlich sind Ratenzahlungen immer möglich. Unterbreiten Sie uns Ihren Zahlungsvorschlag und wir werden diesen gerne prüfen.
Nur wenn Sie uns kontaktieren, können betreibungsrechtliche Schritte verhindert werden! Das Problem löst sich nicht einfach auf, sondern wird garantiert grösser. Rufen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine aussergerichtliche Lösung finden können.
Setzen Sie sich vertrauensvoll mit uns in Verbindung und teilen Sie uns den Grund Ihrer Zahlungsunfähigkeit mit.
Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie
info@kredita-inkasso.ch
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